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Wettbewerb: Die gute Form 2009 ... mehr dazu
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Lossprechung 2009 ... mehr dazu
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Lehrlingslossprechung 2006
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| Unterrichtsstunde: Thema Treppen |
Berufsausbildung
Die Ausbildung im Tischlerhandwerk ruht zeitlich und fachlich auf den beiden Säulen Betrieb und Berufsschule. Inhalte, Zeiten und Formen der Ausbildung basieren auf gesetzlichen und vertraglichen Regelungen: Dem Ausbildungsvertrag, der Ausbildungsordnung, dem betrieblichen Ausbildungsplan, dem Lehrplan der Berufsschule, der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz. Insbesondere die Ausbildungsinhalte sind dort festgelegt, so dass eine bundesweit einheitliche und gleichermaßen qualifizierte Ausbildung sichergestellt ist. In der Regel dauert die Ausbildung zur Tischlerin oder zum Tischler drei Jahre und findet überwiegend in dem Ausbildungsbetrieb eines Tischlermeisters statt. Die Ausbildungsbetriebe unserer Innung finden Sie hier! Die Berufsausbildung im Meisterbetrieb wird durch überbetriebliche Lehrgänge in der innungseigenen Lehrwerkstatt auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Essen ergänzt. Zur Anpassung an die technische Entwicklung und zur Sicherung besonderer Ausbildungsinhalte werden in der überbetrieblichen Lehrwerkstatt der Tischler-Innung Essen mehrwöchige Lehrgänge durchgeführt. In diesen sog. ÜBL-Kursen - im Verlauf der dreijährigen Ausbildung sind das insgesamt 8 Wochen - werden die notwendigen Grundlagenfertigkeiten ebenso wie der sichere Umgang mit Maschinen und die Behandlung von Oberflächen vermittelt. In der Berufsschule wird theoretisches und praktisches Know-how in Fächern wie Werkstofftechnologie, Gestaltung und Konstruktion an den Mann oder an die Frau gebracht. Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Projekten vertieft, bei denen die Arbeit an einem konkreten Produkt im Vordergrund steht. Im Unterricht lernen die Auszubildenden die Materialien, die im Tischlerhandwerk verarbeitet werden, noch besser kennen und erwerben zusätzliche Kenntnisse über die verschiedenen Arbeitsverfahren, Technologien und handwerklichen Konstruktionen. Dabei lernen die Auszubildenden, technische Zeichnungen zu lesen und auch selber Skizzen und Fertigungszeichnungen für Tischlerarbeiten anzufertigen. Hier ist Gestaltungs- und Konstruktionsvermögen gefordert. Am Ende der dreijährigen Berufsausbildungszeit steht die Gesellenprüfung. In § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin vom 25. Januar 2006 (PDF) steht, dass der Prüfling in der praktischen Gesellenprüfung in insgesamt höchstens 7 Stunden eine Arbeitsaufgabe I durchführen muss. Darüber hinaus hat der Prüfling innerhalb von 100 Stunden eine Arbeitsaufgabe II, das so genannte Gesellenstück, anzufertigen. Die Prüfung besteht ferner aus einer schriftlichen Prüfung in den Prüfungsbereichen Gestaltung und Konstruktion, Planung und Fertigung, Montage und Service sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Unter der Internetadresse des Tischler Fachverbandes NRW können an einer Berufsausbildung im Tischlerhandwerk interessierte junge Menschen weitere Informationen zu dem Thema "Ausbildung" und über freie Lehrstellen erhalten. Darüber hinaus ist unter dieser Adresse auch das Online-Spiel "Kick den Wurm" erreichbar. Auf spielerische und höchst unterhaltsame Weise werden im Rahmen dieses Spiels Begriffe des Tischlerhandwerks vorgestellt und vermittelt. |
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