Wichtige Änderung im SEPA-Zahlungsverkehr ab 09. Oktober 2025: Abgleich von IBAN und Empfängername wird Pflicht

Wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr informieren, die bereits ab dem 09. Oktober 2025 für alle Unternehmen relevant wird. An diesem Stichtag tritt eine neue EU-Verordnung (EU-Verordnung 2024/886) in Kraft, die das Ziel hat, die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen und Betrugsfälle zu reduzieren.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 09. Oktober 2025 sind alle Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung (Standard- und Echtzeitüberweisung) automatisch zu überprüfen, ob der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dieser Abgleich wird als „Verification of Payee“ (VoP) bezeichnet. Bislang war für eine erfolgreiche Überweisung allein die korrekte IBAN entscheidend. Zukünftig wird die Übereinstimmung von Name und IBAN zur entscheidenden Voraussetzung für einen reibungslosen Zahlungsverkehr.

Wie funktioniert die Überprüfung in der Praxis?

Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund, bevor Sie eine Überweisung endgültig freigeben (z. B. per TAN-Eingabe). Das System gibt Ihnen innerhalb von Sekunden eine Rückmeldung, die in der Regel nach einem Ampelsystem funktioniert:

  • Grün (Übereinstimmung): Name und IBAN passen zusammen. Die Überweisung kann wie gewohnt ausgeführt werden.
  • Gelb (Ähnlichkeit): Es gibt eine geringfügige Abweichung (z. B. Tippfehler, Abkürzung, fehlender Rechtsformzusatz). Oft wird Ihnen der korrekte, bei der Bank hinterlegte Name angezeigt. Sie können die Zahlung dann meist auf eigenes Risiko trotzdem freigeben.
  • Rot (Keine Übereinstimmung): Der angegebene Name und die IBAN passen nicht zusammen. Sie erhalten eine deutliche Warnung. Führen Sie die Überweisung dennoch aus, tragen Sie das volle Risiko bei einer Fehlleitung.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb? – Handlungsempfehlungen

Diese Neuerung betrifft Sie sowohl als Zahlungssender als auch als Zahlungsempfänger. Um Zahlungsverzögerungen oder fehlgeschlagene Transaktionen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, die folgenden Punkte proaktiv anzugehen:

1. Für ausgehende Zahlungen (z. B. an Lieferanten, Mitarbeiter):

  • Überprüfen Sie Ihre Stammdaten: Kontrollieren Sie die bei Ihnen gespeicherten Bankverbindungen Ihrer Geschäftspartner und Mitarbeiter. Stellen Sie sicher, dass der hinterlegte Empfängername exakt dem Kontoinhaber entspricht (inkl. korrekter Rechtsform wie „GmbH“, „GmbH & Co. KG“ etc.).
  • Fordern Sie präzise Angaben an: Bitten Sie neue Geschäftspartner von Anfang an um die Angabe des exakten Kontoinhabernamens laut Bankunterlagen.

2. Für eingehende Zahlungen (z. B. von Kunden):

  • Prüfen Sie Ihre eigenen Rechnungsdokumente: Stellen Sie sicher, dass auf Ihren Rechnungen, Angeboten und Geschäftsbriefen der exakte Name des Kontoinhabers angegeben ist, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. Ein Hinweis wie „Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger exakt an: [Ihr exakter Firmenname laut Bankkonto]“ kann hier hilfreich sein.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank: Entspricht der im Geschäftsverkehr übliche Name Ihres Betriebs nicht dem offiziellen Kontoinhabernamen (z. B. bei Einzelunternehmen), klären Sie mit Ihrer Bank, ob ein sogenannter „Handelsname“ hinterlegt werden kann, um Probleme zu vermeiden.

Haftung bei fehlerhaften Überweisungen

Die Haftungsregeln ändern sich ebenfalls. Führen Sie eine Überweisung trotz einer Warnung Ihrer Bank (gelbe oder rote Ampel) aus, haften Sie im Falle einer Fehlbuchung selbst. Bestätigt die Bank hingegen eine Übereinstimmung (grüne Ampel) und das Geld wird dennoch falsch zugestellt, liegt die Haftung bei der Bank. Diese neue Regelung ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Eine gute Vorbereitung in Ihrem Betrieb sorgt dafür, dass Ihr Zahlungsverkehr auch nach dem 9. Oktober 2025 reibungslos funktioniert.

Bei Fragen zu Ihrem Geschäftskonto und den genauen Abläufen empfehlen wir Ihnen, den Kontakt zu Ihrer Hausbank zu suchen.

Bitte achten Sie zukünftig auch bei Überweisungen an Ihre Innung auf die korrekte Angabe des Kontoinhabers. Diese ist im jeweiligen Schreiben angegeben. Vielen Dank.

Tischler-Innung Essen

Die Tischler-Innung Essen ist der Fachverband Essener Tischlerbetriebe. Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen bei allen betrieblichen, rechtlichen und sonstigen Fragen zum Tischlergewerk zur Seite.

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